633.41
CH-SG
Art. 2 Interkantonale Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen - Aufgaben
I. Allgemeine Bestimmungen
Art. 2 Interkantonale Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen · Aufgaben
1. Das Werk
a) erhält die Ertragsfähigkeit des Bodens im Beizugsgebiet;
b) fördert die Bewirtschaftung nach der Bodenbeschaffenheit;
c) unterhält, erneuert und ergänzt Werkanlagen.
2. Die Ergänzung von Entwässerungsanlagen, die im überwiegenden Interesse eines einzelnen Grundeigentümers liegt, ist nicht Aufgabe des Werks.
3. Das Werk stimmt die Aufgabenerfüllung auf die Anliegen einer ausgewogenen ökologischen Entwicklung ab.