Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
633.41 CH-SG

Art. 2 Interkantonale Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen - Aufgaben

I. Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (45 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 2 Interkantonale Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen · Aufgaben

1. Das Werk

a) erhält die Ertragsfähigkeit des Bodens im Beizugsgebiet;

b) fördert die Bewirtschaftung nach der Bodenbeschaffenheit;

c) unterhält, erneuert und ergänzt Werkanlagen.

2. Die Ergänzung von Entwässerungsanlagen, die im überwiegenden Interesse eines einzelnen Grundeigentümers liegt, ist nicht Aufgabe des Werks.

3. Das Werk stimmt die Aufgabenerfüllung auf die Anliegen einer ausgewogenen ökologischen Entwicklung ab.

← Art. 1 Interkantonale Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen Name, Sitz, Rechtsnatur Art. 3 Interkantonale Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →