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633.41 CH-SG

Art. 19 Interkantonale Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen - b) Aufgaben

II. Organisation - 1. Organe
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Art. 19 Interkantonale Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen · b) Aufgaben

1. Die Rekurskommission entscheidet über

a) Rekurse gegen Verfügungen und Entscheide der Verwaltungskommission;

b) Verantwortlichkeitsklagen.

2. Der Rekurs kann innert 30 Tagen seit Eröffnung der Verfügung oder des Entscheids eingereicht werden.

3. Der Präsident der Rekurskommission entscheidet über die aufschiebende Wirkung von Rekursen gegen Verfügungen über die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen innert zehn Tagen nach deren Eingang.

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