633.41
CH-SG
Art. 12 Interkantonale Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen - Aufsichtsrat a) Zusammensetzung
II. Organisation - 1. Organe
Art. 12 Interkantonale Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen · Aufsichtsrat a) Zusammensetzung
1. Der Aufsichtsrat besteht aus 15 Mitgliedern.
2. Die Regierung des Kantons St.Gallen bestimmt drei und diejenige des Kantons Schwyz zwei Mitglieder. Die Regierungen sorgen für eine angemessene Vertretung der Perimeterpflichtigen im Aufsichtsrat. Der Bezirksrat der March und die Gemeinderäte der betroffenen politischen Gemeinden bestimmen je ein Mitglied.