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Art. 11 Interkantonale Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen - Zusammensetzung

II. Organisation - 1. Organe
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Art. 11 Interkantonale Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen · Zusammensetzung

1. Organe des Werkes sind

a) Aufsichtsrat;

b) Verwaltungskommission;

c) ...

d) Rekurskommission.

2. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre.

3. Die Regierungen der Vertragskantone bestimmen die Präsidenten von Aufsichtsrat, Verwaltungskommission und Rekurskommission aus den Mitgliedern des jeweiligen Organs.

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