633.41
CH-SG
Art. 11 Interkantonale Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen - Zusammensetzung
II. Organisation - 1. Organe
Art. 11 Interkantonale Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen · Zusammensetzung
1. Organe des Werkes sind
a) Aufsichtsrat;
b) Verwaltungskommission;
c) ...
d) Rekurskommission.
2. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre.
3. Die Regierungen der Vertragskantone bestimmen die Präsidenten von Aufsichtsrat, Verwaltungskommission und Rekurskommission aus den Mitgliedern des jeweiligen Organs.