633.41
CH-SG
Art. 10 Interkantonale Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen - Steuerbefreiung
I. Allgemeine Bestimmungen
Art. 10 Interkantonale Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen · Steuerbefreiung
1. Das Werk ist von allen Staats-, Bezirks- und Gemeindesteuern der Vertragskantone befreit.