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633.41 CH-SG

Art. 1 Interkantonale Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen - Name, Sitz, Rechtsnatur

I. Allgemeine Bestimmungen
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Art. 1 Interkantonale Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen · Name, Sitz, Rechtsnatur

1. Das Werk «Linthebene-Melioration» ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit. Es übernimmt Rechte und Pflichten des eidgenössischen Werks «Linthebene-Melioration».

2. Sitz des Werks ist Uznach.

Name, Sitz, Rechtsnatur Art. 2 Interkantonale Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen →

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