633.33
CH-SG
Art. 5 Regierungsratsbeschluss betreffend die Torfausbeutung im Meliorationsgebiet der Rheinebene
Art. 5 Regierungsratsbeschluss betreffend die Torfausbeutung im Meliorationsgebiet der Rheinebene
1. Bewilligungsinstanz für Gesuche für Torfausbeutung ist die Vollzugskommission der Melioration.
2. Gesuche sind an die Bauleitung der Melioration in Altstätten zu richten.