633.33
CH-SG
Art. 4 Regierungsratsbeschluss betreffend die Torfausbeutung im Meliorationsgebiet der Rheinebene
Art. 4 Regierungsratsbeschluss betreffend die Torfausbeutung im Meliorationsgebiet der Rheinebene
1. Für das Meliorationsgebiet des st.gallischen Rheintals wird die Aufsicht über die Torfausbeutung der Vollzugskommission der Melioration übertragen.