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633.33 CH-SG

Art. 4 Regierungsratsbeschluss betreffend die Torfausbeutung im Meliorationsgebiet der Rheinebene

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Art. 4 Regierungsratsbeschluss betreffend die Torfausbeutung im Meliorationsgebiet der Rheinebene

1. Für das Meliorationsgebiet des st.gallischen Rheintals wird die Aufsicht über die Torfausbeutung der Vollzugskommission der Melioration übertragen.

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