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633.31 CH-SG

Art. 7 Reglement über Organisation und Geschäftsordnung der Melioration der Rheinebene - d) Protokoll

III. Organe des Werkes und ihre Aufgaben
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Art. 7 Reglement über Organisation und Geschäftsordnung der Melioration der Rheinebene · d) Protokoll

1. Über die Verhandlungen der Meliorationskommission ist ein Protokoll zu führen, das allen Mitgliedern in Abschrift zugestellt wird.

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