633.31
CH-SG
Art. 7 Reglement über Organisation und Geschäftsordnung der Melioration der Rheinebene - d) Protokoll
III. Organe des Werkes und ihre Aufgaben
Art. 7 Reglement über Organisation und Geschäftsordnung der Melioration der Rheinebene · d) Protokoll
1. Über die Verhandlungen der Meliorationskommission ist ein Protokoll zu führen, das allen Mitgliedern in Abschrift zugestellt wird.