633.31
CH-SG
Art. 17 Reglement über Organisation und Geschäftsordnung der Melioration der Rheinebene - Perimeter
V. Rechnungswesen
Art. 17 Reglement über Organisation und Geschäftsordnung der Melioration der Rheinebene · Perimeter
1. Der Perimeter wird alljährlich auf Grund des Rechnungsabschlusses des Vorjahres und des Voranschlages für das laufende Jahr von der Meliorationskommission festgesetzt.
2. Gestützt darauf sind den Unterhaltspflichtigen jeweilen bis zum 30. September die Perimeterrechnungen zuzustellen. Die Zahlungen werden spätestens am 30. November fällig. Für verspätete Zahlungen sind Verzugszinsen zu erheben.