633.31
CH-SG
Art. 12 Reglement über Organisation und Geschäftsordnung der Melioration der Rheinebene - Unterhalt
IV. Durchführung der Arbeiten
Art. 12 Reglement über Organisation und Geschäftsordnung der Melioration der Rheinebene · Unterhalt
1. Vorbereitung und Ausführung der Unterhaltsarbeiten richten sich nach dem von der Meliorationskommission beschlossenen Jahresarbeitsplan und Kostenvoranschlag.