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Art. 12 Reglement über Organisation und Geschäftsordnung der Melioration der Rheinebene - Unterhalt

IV. Durchführung der Arbeiten
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Art. 12 Reglement über Organisation und Geschäftsordnung der Melioration der Rheinebene · Unterhalt

1. Vorbereitung und Ausführung der Unterhaltsarbeiten richten sich nach dem von der Meliorationskommission beschlossenen Jahresarbeitsplan und Kostenvoranschlag.

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