Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
633.1 MELG CH-SG

Art. 44 Meliorationsgesetz (MelG) - Besitzesantritt

II. Güterzusammenlegung - 3. Durchführung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (49 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 44 MelG · Besitzesantritt

1. Der Besitzesantritt kann für das ganze Beizugsgebiet oder für Teile verfügt werden, nachdem die neuen Grenzen abgesteckt sind.

← Art. 43 MelG Meliorationsgesetz (MelG) - Geltungsbereich Art. 45 MelG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →