633.1
MELG
CH-SG
Art. 33 Meliorationsgesetz (MelG) - Alter Bestand
II. Güterzusammenlegung - 3. Durchführung
Art. 33 MelG · Alter Bestand
1. Die dinglichen, die vorgemerkten und die angemerkten Rechte im Beizugsgebiet sind zu ermitteln und zu beschreiben.