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CH-SG
Art. 4 Vereinbarung über den Besuch der landwirtschaftlichen Schulen Sennwald und Flawil durch Schüler aus dem Fürstentum Liechtenstein - Abrechnung
Art. 4 Vereinbarung über den Besuch der landwirtschaftlichen Schulen Sennwald und Flawil durch Schüler aus dem Fürstentum Liechtenstein · Abrechnung
1. Der jährliche Betriebskostenbeitrag wird aufgrund des Rechnungsabschlusses der landwirtschaftlichen Schulen berechnet. Kalkulatorische Kosten werden unter dem Vorbehalt der Leistung von Baubeiträgen nicht belastet.
2. Massgebend ist die Staatsrechnung des dem Winterkurs vorangegangenen Rechnungsjahrs.
3. Der Beitrag wird auf den Abschluss des Schuljahrs fällig. Der Beitrag ist unter Angabe der Schüler beim Amt für Berufsbildung des Fürstentums Liechtenstein zu erheben.