Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
611.217 CH-SG

Art. 3 Vereinbarung über den Besuch der landwirtschaftlichen Schulen Sennwald und Flawil durch Schüler aus dem Fürstentum Liechtenstein - Landesbeitrag

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (7 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 3 Vereinbarung über den Besuch der landwirtschaftlichen Schulen Sennwald und Flawil durch Schüler aus dem Fürstentum Liechtenstein · Landesbeitrag

1. Das Fürstentum Liechtenstein leistet an die Betriebskosten der landwirtschaftlichen Schulen für folgende Schüler mit Wohnsitz im Fürstentum Liechtenstein einen jährlichen Beitrag

a) Schüler mit liechtensteinischem Landesbürgerrecht;

b) ausländische Schüler mit liechtensteinischer Mutter;

c) ausländische Schüler, deren Eltern seit wenigstens zehn Jahren Wohnsitz im Fürstentum Liechtenstein haben.

2. Der Beitrag je Schüler aus dem Fürstentum Liechtenstein entspricht der Aufwendung des Kantons St.Gallen je Schüler aus dem Kanton St.Gallen.

← Art. 2 Vereinbarung über den Besuch der landwirtschaftlichen Schulen Sennwald und Flawil durch Schüler aus dem Fürstentum Liechtenstein Grundsatz Art. 4 Vereinbarung über den Besuch der landwirtschaftlichen Schulen Sennwald und Flawil durch Schüler aus dem Fürstentum Liechtenstein →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →