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Art. 2 Vereinbarung über den Besuch der landwirtschaftlichen Schulen Sennwald und Flawil durch Schüler aus dem Fürstentum Liechtenstein - Gleichstellung der Schüler

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Art. 2 Vereinbarung über den Besuch der landwirtschaftlichen Schulen Sennwald und Flawil durch Schüler aus dem Fürstentum Liechtenstein · Gleichstellung der Schüler

1. Die Schüler mit Wohnsitz im Fürstentum Liechtenstein haben die gleichen Rechte und Pflichten wie die Schüler mit Wohnsitz im Kanton St.Gallen.

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