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Art. 6 Interkantonale Vereinbarung über die Aufnahme von Schülern in die landwirtschaftlichen Schulen Sennwald und Flawil

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Art. 6 Interkantonale Vereinbarung über die Aufnahme von Schülern in die landwirtschaftlichen Schulen Sennwald und Flawil

1. Es werden aufgehoben

a) der Vertrag zwischen den Kantonen St.Gallen und Appenzell I.Rh. betreffend die Aufnahme von Schülern aus dem Kanton Appenzell I.Rh. in die landwirtschaftlichen Schulen des Kantons St.Gallen vom 1. September 1970;

b) der Vertrag zwischen den Kantonen St.Gallen und Appenzell A.Rh. betreffend die Aufnahme von Schülern aus dem Kanton Appenzell A.Rh. in die landwirtschaftlichen Schulen des Kantons St.Gallen vom 21. September 1970.

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