611.211
CH-SG
Art. 5 Interkantonale Vereinbarung über die Aufnahme von Schülern in die landwirtschaftlichen Schulen Sennwald und Flawil
Art. 5 Interkantonale Vereinbarung über die Aufnahme von Schülern in die landwirtschaftlichen Schulen Sennwald und Flawil
1. Diese Vereinbarung kann unter Einhaltung einer Frist von einem Jahr auf den 30. September gekündigt werden, erstmals auf den 30. September 1987.