610.11
LAV
CH-SG
Art. 5 Landwirtschaftsverordnung (LaV) - Verfügbare Mittel
I. Allgemeines - 2. Kantonsbeiträge
Art. 5 LaV · Verfügbare Mittel
1. Beiträge werden fortlaufend im Rahmen der mit dem Voranschlag gewährten Kredite ausgerichtet.