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610.11 LAV CH-SG

Art. 4d Landwirtschaftsverordnung (LaV) - Elektronische Einreichung a) Gesuche um Ausrichtung von Direktzahlungen[[1]](#articletitle_text_fn_274604_2_1_c) 1. Fristen

I. Allgemeines - 1bis. Direktzahlungen
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Art. 4d LaV · Elektronische Einreichung a) Gesuche um Ausrichtung von Direktzahlungen[[1]](#articletitle_text_fn_274604_2_1_c) 1. Fristen

1. Das Landwirtschaftsamt legt die Fristen zur Einreichung von Gesuchen um Ausrichtung von Direktzahlungen fest.

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