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610.11 LAV CH-SG

Art. 4a Landwirtschaftsverordnung (LaV) - d) Amt für Umwelt

I. Allgemeines - 1. Zuständigkeit
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Art. 4a LaV · d) Amt für Umwelt

1. Das Amt für Umwelt vollzieht die Vorschriften über die Düngung der Weideflächen in Sömmerungsgebieten nach der eidgenössischen Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft vom 23. Oktober 2013.

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