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610.11 LAV CH-SG

Art. 4 Landwirtschaftsverordnung (LaV) - c) Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen

I. Allgemeines - 1. Zuständigkeit
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Art. 4 LaV · c) Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen

1. Das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen vollzieht die Vorschriften über

a) den Schutz von Ursprungsbezeichnungen und geographischen Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse, ausgenommen die Mitwirkung im Eintragungsverfahren;

b)* die Kennzeichnung biologisch produzierter Erzeugnisse und Lebensmittel;

c)* das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, ausgenommen die Anwendung der Pflanzenschutzmittel in der Landwirtschaft;

d) das Inverkehrbringen von Düngern;

e)* die Deklaration für landwirtschaftliche Erzeugnisse aus in der Schweiz verbotener Produktion.

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