Kanton St. Gallen 577.6
Gesetzestext (3 Artikel)
1. Der Ost - Ostschweizer Fachhochschule werden für die Erneuerung, den Ausbau und den Betrieb des Reinraums am Campus Buchs für die Jahre 2025 bis 2034 Investitions- und Betriebsbeiträge à fonds perdu von insgesamt Fr. 22'017'000.- gewährt.
1. Zur Deckung der Investitionsbeiträge wird ein Sonderkredit von Fr. 13'040'000.- gewährt. Die Beiträge werden der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr des Nutzungsbeginns innert zehn Jahren zulasten der Erfolgsrechnung abgeschrieben.
2. Zur Deckung der Betriebskosten wird ein Sonderkredit von Fr. 8'977'000.- gewährt. Die Beiträge werden der Erfolgsrechnung belastet.
3. Bei Gewährung eines Beitrags des Fürstentums Liechtenstein werden die zwei Sonderkredite nach Abs. 1 und 2 um den gewährten Betrag anteilsmässig reduziert.
1. Die Regierung wird ermächtigt, die Einzelheiten durch Vereinbarung zu regeln.