577.5
CH-SG
Kanton St. Gallen 577.5
2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton St. Gallen
Gesetzestext (2 Artikel)
Ziff. 1 Kantonsratsbeschluss über den Sonderkredit zur Errichtung einer gemeinsamen ETH-Professur zu «Biosensing and Monitoring for Pre- and Rehabilitation» in St.Gallen
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1. Der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETH) werden für die gemeinsame ETH-Professur zu «Biosensing and Monitoring for Pre- and Rehabilitation» in St.Gallen während höchstens sechs Jahren oder bis zur Beendigung der gemeinsamen ETH-Professur Beiträge à fonds perdu von jährlich Fr. 500'000.-, insgesamt höchstens Fr. 3'000'000.-, gewährt.
2. Die Regierung wird ermächtigt, die Einzelheiten durch Vereinbarung zu regeln.
Ziff. 2 Kantonsratsbeschluss über den Sonderkredit zur Errichtung einer gemeinsamen ETH-Professur zu «Biosensing and Monitoring for Pre- and Rehabilitation» in St.Gallen
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1. Zur Deckung der Beiträge wird ein Sonderkredit von Fr. 3'000'000.- gewährt.
2. Die Beiträge werden der Erfolgsrechnung jährlich belastet.