577.31
CH-SG
Art. 9 Vereinbarung über das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal - Steuerbefreiung
I. Allgemeine Bestimmungen
Art. 9 Vereinbarung über das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal · Steuerbefreiung
1. Die Anstalt ist von den Staats- und Gemeindesteuern der Träger befreit für
a) Gewinn und Kapital;
b) Zuwendungen.