577.31
CH-SG
Art. 8 Vereinbarung über das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal - c) Finanzhaushaltsrecht
I. Allgemeine Bestimmungen
Art. 8 Vereinbarung über das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal · c) Finanzhaushaltsrecht
1. Das Finanzhaushaltsrecht richtet sich nach dieser Vereinbarung und dem Geschäftsreglement.
2. Das Geschäftsreglement regelt insbesondere die Rechnungslegung sowie die Bildung und Verwendung von Rücklagen.