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577.31 CH-SG

Art. 8 Vereinbarung über das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal - c) Finanzhaushaltsrecht

I. Allgemeine Bestimmungen
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Art. 8 Vereinbarung über das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal · c) Finanzhaushaltsrecht

1. Das Finanzhaushaltsrecht richtet sich nach dieser Vereinbarung und dem Geschäftsreglement.

2. Das Geschäftsreglement regelt insbesondere die Rechnungslegung sowie die Bildung und Verwendung von Rücklagen.

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