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577.31 CH-SG

Art. 7 Vereinbarung über das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal - b) Personalrecht

I. Allgemeine Bestimmungen
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Art. 7 Vereinbarung über das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal · b) Personalrecht

1. Die Geschäftsleitung sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Anstalt werden durch privatrechtlichen Arbeitsvertrag angestellt.

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