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577.31 CH-SG

Art. 6 Vereinbarung über das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal - Anwendbares Recht a) Grundsatz

I. Allgemeine Bestimmungen
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Art. 6 Vereinbarung über das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal · Anwendbares Recht a) Grundsatz

1. Soweit diese Vereinbarung nichts anderes bestimmt, untersteht die Anstalt im Innen- und Aussenverhältnis dem Recht des Sitzkantons.

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