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577.31 CH-SG

Art. 5 Vereinbarung über das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal - Kooperationsvereinbarungen

I. Allgemeine Bestimmungen
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Art. 5 Vereinbarung über das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal · Kooperationsvereinbarungen

1. Die Anstalt kann mit anderen Forschungsinstitutionen zusammenarbeiten und Kooperationsvereinbarungen eingehen.

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