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577.31 CH-SG

Art. 4 Vereinbarung über das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal - Aufgaben

I. Allgemeine Bestimmungen
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Art. 4 Vereinbarung über das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal · Aufgaben

1. Die Anstalt betreibt ein Forschungs- und Innovationszentrum.

2. Die Anstalt

a) beteiligt sich an öffentlichen Forschungsprojekten in der anwendungsorientierten Forschung und der wissenschaftsbasierten Innovation;

b) führt Forschungsaufträge von Privaten durch;

c) unterstützt Unternehmen bei der Entwicklung von zukunftsweisenden Produkten und Verfahren im Hightech-Bereich;

d) fördert die Gründung von Unternehmen im Hightech-Bereich;

e) ermöglicht weiterführende Ausbildungen im Hightech-Bereich;

f) erbringt weitere Dienstleistungen zur Förderung der Hightech-Forschung und -Innovation im Rheintal.

3. Die Aufgaben werden im Geschäftsreglement der Anstalt näher umschrieben und in einer mehrjährigen Rahmenvereinbarung sowie in jährlichen Leistungsvereinbarungen mit den Trägern konkretisiert.

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