577.31
CH-SG
Art. 3 Vereinbarung über das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal - Zweck
I. Allgemeine Bestimmungen
Art. 3 Vereinbarung über das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal · Zweck
1. Die Anstalt bezweckt die Förderung von Forschung und Innovation in Hightech-Bereichen.
2. Sie bezweckt insbesondere
a) durch Vernetzung mit bestehenden Forschungs- und Bildungseinrichtungen einen Technologie-Cluster zu schaffen, der grosse Forschungsaufträge und den Technologietransfer bewältigen kann;
b) Unternehmen eine Anlaufstelle für umfassende Forschungs- und Innovationsunterstützung zur Verfügung zu stellen;
c) hoch qualifizierte Arbeitskräfte im Hightech-Bereich in der Region Rheintal zu halten.
3. Der Förderzweck beschränkt sich auf die anwendungsorientierte Forschung und die wissenschaftsbasierte Innovation. Es wird keine Grundlagenforschung betrieben.