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577.31 CH-SG

Art. 27 Vereinbarung über das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal - Haftung

IV. Haftung
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Art. 27 Vereinbarung über das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal · Haftung

1. Die Haftung der Anstalt und die Verantwortlichkeit ihrer Organe gegenüber Dritten richten sich nach dem Bundesprivatrecht.

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