577.31
CH-SG
Art. 27 Vereinbarung über das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal - Haftung
IV. Haftung
Art. 27 Vereinbarung über das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal · Haftung
1. Die Haftung der Anstalt und die Verantwortlichkeit ihrer Organe gegenüber Dritten richten sich nach dem Bundesprivatrecht.