577.31
CH-SG
Art. 26 Vereinbarung über das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal - Beiträge von Dritten
III. Finanzhaushalt
Art. 26 Vereinbarung über das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal · Beiträge von Dritten
1. Öffentlich-rechtliche Körperschaften und Private können Beiträge an die Anstalt leisten ohne der Vereinbarung beizutreten.
2. Beiträge von öffentlich-rechtlichen Körperschaften werden mit den Trägern vereinbart.
3. Beiträge von Privaten werden direkt mit der Anstalt vereinbart. Das Geschäftsreglement regelt die entsprechenden Zuständigkeiten innerhalb der Anstalt.