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577.31 CH-SG

Art. 24 Vereinbarung über das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal - Kostenschlüssel

III. Finanzhaushalt
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Art. 24 Vereinbarung über das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal · Kostenschlüssel

1. Betriebsbeitrag und Investitionsbeitrag werden nach folgendem Schlüssel auf die Gründungsträger verteilt

a) zwei Drittel zulasten des Kantons St.Gallen;

b) ein Drittel zulasten des Fürstentums Liechtenstein.

2. Tritt ein weiterer Träger der Vereinbarung bei, wird sein Kostenanteil im Verhältnis des bisherigen Kostenschlüssels den bestehenden Trägern angerechnet.

3. Tritt ein Träger aus der Vereinbarung aus, wird sein Kostenanteil im Verhältnis der bisherigen Kostenanteile auf die verbleibenden Träger aufgeteilt.

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