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577.31 CH-SG

Art. 23 Vereinbarung über das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal - Investitionsbeiträge der Träger

III. Finanzhaushalt
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Art. 23 Vereinbarung über das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal · Investitionsbeiträge der Träger

1. Die Träger können Beiträge an Investitionen in die technische Infrastruktur der Anstalt leisten.

2. Sie beschliessen ihren Anteil am Investitionsbeitrag nach dem anwendbaren innerstaatlichen Finanzhaushaltsrecht.

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