577.31
CH-SG
Art. 23 Vereinbarung über das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal - Investitionsbeiträge der Träger
III. Finanzhaushalt
Art. 23 Vereinbarung über das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal · Investitionsbeiträge der Träger
1. Die Träger können Beiträge an Investitionen in die technische Infrastruktur der Anstalt leisten.
2. Sie beschliessen ihren Anteil am Investitionsbeitrag nach dem anwendbaren innerstaatlichen Finanzhaushaltsrecht.