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577.31 CH-SG

Art. 22 Vereinbarung über das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal - Betriebsbeiträge der Träger

III. Finanzhaushalt
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Art. 22 Vereinbarung über das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal · Betriebsbeiträge der Träger

1. Die Träger leisten zusammen einen jährlichen Betriebsbeitrag an die Betriebskosten der Anstalt.

2. Der Betriebsbeitrag wird in der Leistungsvereinbarung festgesetzt. Er beträgt höchstens 2,5 Mio. Franken je Jahr.

3. Der Beitrag wird in vier Tranchen jeweils zu Beginn eines Kalenderquartals überwiesen.

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