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577.31 CH-SG

Art. 21 Vereinbarung über das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal - Einnahmenarten

III. Finanzhaushalt
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Art. 21 Vereinbarung über das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal · Einnahmenarten

1. Der Finanzbedarf der Anstalt wird gedeckt durch

a) öffentliche Forschungsgelder;

b) Erträge aus Forschungsaufträgen Privater;

c) Betriebsbeiträge der Träger;

d) Investitionsbeiträge der Träger;

e) Beiträge des Bundes;

f) Beiträge von Dritten.

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