577.31
CH-SG
Art. 20 Vereinbarung über das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal - Revisionsstelle
II. Organisation
Art. 20 Vereinbarung über das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal · Revisionsstelle
1. Die Revisionsstelle prüft die Jahresrechnung zuhanden der Träger.
2. Sie wird auf eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt.
3. Die Person, welche die Revision leitet, darf das Mandat längstens während sieben Jahren ausführen. Sie darf das gleiche Mandat erst nach einem Unterbruch von drei Jahren wieder aufnehmen.