Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
577.31 CH-SG

Art. 19 Vereinbarung über das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal - Geschäftsleitung

II. Organisation
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (33 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 19 Vereinbarung über das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal · Geschäftsleitung

1. Die Geschäftsleitung ist für die operative Führung der Anstalt nach Massgabe des Geschäftsreglementes zuständig.

← Art. 18 Vereinbarung über das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal Name, Rechtsnatur und Sitz Art. 20 Vereinbarung über das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →