577.31
CH-SG
Art. 19 Vereinbarung über das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal - Geschäftsleitung
II. Organisation
Art. 19 Vereinbarung über das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal · Geschäftsleitung
1. Die Geschäftsleitung ist für die operative Führung der Anstalt nach Massgabe des Geschäftsreglementes zuständig.