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577.31 CH-SG

Art. 18 Vereinbarung über das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal - e) Entschädigung

II. Organisation
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Art. 18 Vereinbarung über das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal · e) Entschädigung

1. Der Verwaltungsrat wird von der Anstalt entschädigt.

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