577.31
CH-SG
Art. 17 Vereinbarung über das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal - 2. Nicht delegierbare Aufgaben
II. Organisation
Art. 17 Vereinbarung über das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal · 2. Nicht delegierbare Aufgaben
1. Der Verwaltungsrat hat insbesondere folgende Aufgaben
a) Erlass des Geschäftsreglementes;
b) Wahl der Geschäftsleitung;
c) Leitung des internen Kontrollsystems und des Risikomanagements;
d) Abschluss der mehrjährigen Rahmenvereinbarung und der jährlichen Leistungsvereinbarungen mit den Trägern;
e) Verabschiedung des Voranschlags und der Jahresrechnung;
f) Verabschiedung des Jahresberichts;
g) Abschluss von Kooperationsvereinbarungen mit Forschungsinstitutionen.
2. Diese Aufgaben können nicht auf andere Organe der Anstalt übertragen werden.