Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
577.31 CH-SG

Art. 17 Vereinbarung über das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal - 2. Nicht delegierbare Aufgaben

II. Organisation
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (33 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 17 Vereinbarung über das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal · 2. Nicht delegierbare Aufgaben

1. Der Verwaltungsrat hat insbesondere folgende Aufgaben

a) Erlass des Geschäftsreglementes;

b) Wahl der Geschäftsleitung;

c) Leitung des internen Kontrollsystems und des Risikomanagements;

d) Abschluss der mehrjährigen Rahmenvereinbarung und der jährlichen Leistungsvereinbarungen mit den Trägern;

e) Verabschiedung des Voranschlags und der Jahresrechnung;

f) Verabschiedung des Jahresberichts;

g) Abschluss von Kooperationsvereinbarungen mit Forschungsinstitutionen.

2. Diese Aufgaben können nicht auf andere Organe der Anstalt übertragen werden.

← Art. 16 Vereinbarung über das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal Name, Rechtsnatur und Sitz Art. 18 Vereinbarung über das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →