Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
577.31 CH-SG

Art. 16 Vereinbarung über das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal - d) Aufgaben: 1. Strategische Führung

II. Organisation
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (33 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 16 Vereinbarung über das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal · d) Aufgaben: 1. Strategische Führung

1. Der Verwaltungsrat ist für die strategische Führung der Anstalt zuständig.

← Art. 15 Vereinbarung über das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal Name, Rechtsnatur und Sitz Art. 17 Vereinbarung über das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →