577.31
CH-SG
Art. 15 Vereinbarung über das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal - c) Quorum und Beschlussfassung
II. Organisation
Art. 15 Vereinbarung über das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal · c) Quorum und Beschlussfassung
1. Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel der Mitglieder anwesend sind.
2. Die Beschlüsse werden durch einfaches Mehr der Stimmenden gefasst. Bei Stimmengleichheit trifft die Vorsitzende oder der Vorsitzende den Stichentscheid.