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577.31 CH-SG

Art. 15 Vereinbarung über das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal - c) Quorum und Beschlussfassung

II. Organisation
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Art. 15 Vereinbarung über das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal · c) Quorum und Beschlussfassung

1. Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel der Mitglieder anwesend sind.

2. Die Beschlüsse werden durch einfaches Mehr der Stimmenden gefasst. Bei Stimmengleichheit trifft die Vorsitzende oder der Vorsitzende den Stichentscheid.

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