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577.31 CH-SG

Art. 10 Vereinbarung über das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal - Geschäftsreglement

II. Organisation
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Art. 10 Vereinbarung über das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal · Geschäftsreglement

1. Die Organisation der Anstalt wird, soweit sie in dieser Vereinbarung nicht abschliessend geregelt ist, im Geschäftsreglement geregelt.

2. Das Geschäftsreglement regelt insbesondere die Aufgaben und Kompetenzen von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung.

3. Es legt die Stellung der Kooperationspartner fest. Vorbehalten sind abweichende Regelungen in der Kooperationsvereinbarung.

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