577.31
CH-SG
Art. 1 Vereinbarung über das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal - Name, Rechtsnatur und Sitz
I. Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Vereinbarung über das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal · Name, Rechtsnatur und Sitz
1. Unter dem Namen «RhySearch. Das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal» besteht eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit (nachstehend: Anstalt).
2. Sitz der Anstalt ist Buchs.
3. Die Regierungen der Träger können Name und Sitz der Anstalt an geänderte Bedürfnisse anpassen.