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577.31 CH-SG

Art. 1 Vereinbarung über das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal - Name, Rechtsnatur und Sitz

I. Allgemeine Bestimmungen
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Art. 1 Vereinbarung über das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal · Name, Rechtsnatur und Sitz

1. Unter dem Namen «RhySearch. Das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal» besteht eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit (nachstehend: Anstalt).

2. Sitz der Anstalt ist Buchs.

3. Die Regierungen der Träger können Name und Sitz der Anstalt an geänderte Bedürfnisse anpassen.

Name, Rechtsnatur und Sitz Art. 2 Vereinbarung über das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal →

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