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575.11 CH-SG

Art. 9 Tourismusverordnung - Politische Gemeinden mit erheblicher touristischer Bedeutung

III. Abgaben - 3. Gemeinsame Bestimmungen
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Art. 9 Tourismusverordnung · Politische Gemeinden mit erheblicher touristischer Bedeutung

1. Erhebliche touristische Bedeutung haben politische Gemeinden, die eine Tourismusabgabe erheben.

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