Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
575.11 CH-SG

Art. 4 Tourismusverordnung - Gesuch

II. Staatsbeiträge
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Art. 4 Tourismusverordnung · Gesuch

1. Das Gesuch bedarf

a) einer Beschreibung der Marketingstrategie und der eingesetzten Marketinginstrumente;

b) einer Umschreibung der Zielmärkte;

c) eines Kostenvoranschlags;

d) einer Finanzplanung.

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