575.11
CH-SG
Art. 11 Tourismusverordnung - Abrechnung
III. Abgaben - 3. Gemeinsame Bestimmungen
Art. 11 Tourismusverordnung · Abrechnung
1. Die politische Gemeinde überweist die Abgaben bis 31. Dezember.
2. Mit der Überweisung stellt sie die Abrechnung zu.