Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
575.1 CH-SG

Art. 19 Tourismusgesetz - Grenzüberschreitende Tourismusgebiete

III. Finanzierung der Tourismusförderung der politischen Gemeinden
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Art. 19 Tourismusgesetz · Grenzüberschreitende Tourismusgebiete

1. Politische Gemeinden mit zusammenhängenden Tourismusgebieten stimmen ihre Reglemente aufeinander ab.

2. Die Regierung kann mit anderen Kantonen Vereinbarungen über die Erhebung von Tourismusabgaben in Gebieten abschliessen, die sich über die Kantonsgrenze erstrecken.

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