Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
575.1 CH-SG

Art. 18 Tourismusgesetz - Übertragung von Aufgaben

III. Finanzierung der Tourismusförderung der politischen Gemeinden
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Art. 18 Tourismusgesetz · Übertragung von Aufgaben

1. Die politische Gemeinde kann Veranlagung, Bezug und Verwendung der Tourismusabgaben Dritten übertragen.

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